PRIVATE PARKFLÄCHEN

Falschparker?
Erst die Situation klären.

Ein blockierter privater Stellplatz oder eine belegte Kundenfläche kann den Alltag behindern. Vor einem Auftrag werden die Fläche und Ihre Berechtigung zur Beauftragung geprüft.

Garagentor mit dem Hinweis Ausfahrt freihalten

Welche Fläche ist betroffen?

Beschreiben Sie den privaten Stellplatz, die Zufahrt oder die Kundenparkfläche. Wichtig sind die Nutzungsberechtigung, erkennbare Parkbedingungen und die konkrete Situation. Öffentliche Verkehrsflächen sind davon zu unterscheiden.

Beauftragung und Ablauf

Für die Abstimmung werden die erforderlichen Angaben zum Vorfall und zur beauftragenden Person benötigt. Leistungsumfang, Dokumentation, Kosten und Zuständigkeiten werden vor einem Einsatz vereinbart. Ein Anruf allein begründet keine pauschale Berechtigung zum Entfernen eines fremden Fahrzeugs.

Wiederkehrende Probleme

Bei regelmäßig betroffenen privaten Flächen können feste Abläufe und Ansprechpartner besprochen werden. Eine dauerhafte Zusammenarbeit wird individuell vereinbart.

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Die passende Unterstützung anfragen.

Standort und Situation persönlich besprechen.

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